Hier der Hinweis auf einen Antrag der LINKE (BT-Drucksache 19/24454). Es geht dabei, den Effekt einer regelmäßigen Bedarfsunterdeckung zu verhindern, der regelmäßig im Juli – dem Monat der jährlichen Rentenanpassung – entsteht: Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeutet das Zuflussprinzip nämlich, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt wird, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird.
Vgl. dazu auch den Beitrag vom VdK: Bezug von Rente plus Grundsicherung: einmal im Jahr weniger Geld