Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage „Vereinbarkeit von Bonitätsbewertungen durch die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien mit den Menschenrechten“ (BT-Drs 19/18149) inzwischen geantwortet: BT-Drs 19/18641. Dazu gibt es klare Wort von Zaklin Nastic, Sprecherin für Menschenrechtspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:
„In ihrer Antwort (…) verweigert sich die Bundesregierung jeglicher kritischer Bewertung der Geschäftspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien um Schufa und Co.
Grundsätzlich versucht die Bundesregierung das Einholen von Bonitätsauskünften zu rechtfertigen, bezieht sich dabei jedoch ausschließlich auf die Vergabe von Krediten und Darlehen. Mir ist besonders wichtig, zu hinterfragen, weshalb bei Miet-, Mobilfunk oder Energieverträgen und im Onlinehandel eine Schufa-Auskunft notwendig ist und wie die Bundesregierung zu dieser mittlerweile weit verbreiteten Praxis steht. (…)
Das System der der Bonitätsauskünfte durch privatwirtschaftliche Auskunfteien bedarf einer grundsätzlichen Reform. Ein kleinerer Schritt wäre, diese Aufgabe in öffentliche Hand zu geben, wobei der Staat Transparenz sowie hohe Qualität garantieren und Diskriminierung ausschließen muss. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass das System der Bonitätsprüfungen, dass sich auf alle Lebensbereiche ausgebreitet hat, komplett abgeschafft werden muss.“
Quelle und mehr: https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/schufa-blockiert-menschenrechte-bundesregierung-schaut-weg/