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Mehr Verbraucherschutz bei 032-Rufnummern gefordert

Der Petitionsausschuss setzt sich hinsichtlich der Nutzung von Nationalen Teilnehmerrufnummern mit der Vorwahl 032 durch Telefondienstleister, bevorzugt VoIP-Anbieter, für eine „angemessene Lösung im Sinne des Verbraucherschutzes“ ein. Während der Sitzung am Mittwoch, 9.12.2020, verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen.

Mit der Petition wird im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes um Prüfung gebeten, ob Nationale Teilnehmerrufnummern des Nummernraums 032 den Verpflichtungen zur Preisangabe laut Telekommunikationsgesetz (TKG) unterliegen und – falls das nicht der Fall ist – eine entsprechende Änderung des TKG gefordert.

Quelle und mehr: Bundestagsmeldung