Das Seminar „Krankenkassen als besondere Gläubigergruppe„, welches wir hier vor langer Zeit als save-the-date angekündigt hatten, findet live statt! Und zwar am 20./21.10.2020. Wegen Corona gibt es nur 9 Plätze!
Details und direkt zur Anmeldung
Das Seminar „Krankenkassen als besondere Gläubigergruppe„, welches wir hier vor langer Zeit als save-the-date angekündigt hatten, findet live statt! Und zwar am 20./21.10.2020. Wegen Corona gibt es nur 9 Plätze!
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Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. September 2020, abschließend über einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (19/22178). Die Aussprache im Plenum ist auf eine halbe Stunde angesetzt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz legt zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vor. – Quelle und mehr
Das Thema Inkassorecht beschäftigt den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung, die morgen stattfinden wird. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/20348) liegen dazu ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion sowie Anträge der FDP (19/20345), der Linken (19/20547) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/6009) vor. – Quelle und mehr
Die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen:
Im Dezember 2019 sind insgesamt rund 634.000 Leiharbeitnehmer sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt gewesen. Das waren rund 106.000 (14,3 Prozent) weniger als im Jahr 2015. Rund 64.000 Leiharbeitnehmer waren ausschließlich geringfügig beschäftigt. Das waren rund 5.700 (8,2 Prozent) weniger als im Jahr 2015. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21890) auf eine Kleine Anfrage (19/21341).
Die Fraktion Die Linke ist mit einem Antrag gescheitert, den gesetzlichen Mindestlohn in einem einmaligen Schritt auf zwölf Euro je Stunde zu erhöhen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnte einen entsprechenden Antrag (19/20030) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD ab. Die Grünen enthielten sich. Quelle und mehr
Der Bundesrat wird sich nächste Woche mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) befassen. Dazu liegt eine sehr lesenswerte Ausschussempfehlung vor (BR-Drucksache 439/1/20).
Demnach hat der Bundesrat u.a. zu beschließen über
Ansonsten stunde zu befürchten, „dass durch die jetzige Regelung nicht nur das Vertrauen der Betroffenen in die Gesetzgebung, sondern auch in die Beratungskräfte erschüttert wird.“
Gestern hat der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. – Details
MdB Hirte (CDU/CSU): „Die Anhörung soll am 30. September 2020 stattfinden. Wir werden es nicht schaffen, das Gesetz am 01. Oktober im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Ich glaube, es ist in Ordnung, wenn es einige Tage später kommt und wir es dann rückwirkend zum 01. Oktober in Kraft setzen. Es ist ein begünstigendes Gesetz; Vertrauensschutzbedenken und damit verfassungsgerichtliche Bedenken in dieser Richtung sehe ich nicht.“ (Plenarprotokoll, S. 21592).
Hier der Hinweis für Freunde von Zahlen auf die Bundestagsmeldung Einkommensteueraufkommen je Einkommensgruppe.
Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen tragen 51,6 Prozent des Einkommensteueraufkommens. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/21210) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21184) hervor. Den Angaben zufolge gehören Steuerpflichtige mit Gesamteinkünften oberhalb von 103.908 Euro zu dieser Gruppe. Die Gruppe trägt zudem 54,6 Prozent des Aufkommens des Solidaritätszuschalges. Die Daten für das Jahr 2019 seien mit Hilfe eines Mikrosimulationsmodells auf der Grundlage der fortgeschriebenen amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik ermittelt worden, heißt es in der Antwort.
Das Diakonische Werk Hamburg sucht zum 01.10.2020 eine Schuldnerberaterin / einen Schuldnerberater (75% Arbeitszeit – 29,02 Stunden/Woche) für den Fachbereich Existenzsicherung für die Schuldnerberatungsstelle in Hamm im Hilfswerk.
Mehr auf der Webseite des Diakonischen Werks. Frist: 20.09.2020
Immer mal wieder ist streitig, ob ein Behördenschreiben beim Adressaten angekommen ist. Dann wird von Behördenseite gerne so argumentiert, dass das Schreiben angekommen sein müsse, weil es ja nicht zurückgekommen sei. Und was ist, wenn just nur der Zugang von „missliebigen Schreiben“ streitig ist?
Hierzu hat das Sächsisches Landessozialgericht eine klare Entscheidung gefällt (Urteil vom 28.5.2020, L 3 AS 64/18, Scan), die in der Sozialen Beratung bekannt sein sollte:
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