Der Regierungsentwurf der Bundesregierung des „Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ ist inzwischem im Bundesrat und ist eine BR-Drucksache (439/20).
Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat der Bundesregierung einige interessante Fragen zum Entwurf gestellt (Fragen 64-67), z.B.:
Inwiefern entspricht es dem von der Bundesregierung intendierten Regelungszweck des Entwurfs, die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre mit Blick auf die Folgen der COVID-19 Pandemie vorzuziehen (vgl. Regierungsentwurf, S. 21, 22), dass nach Bekanntwerden des Regierungsentwurfs zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens empfohlen wird, Insolvenzanträge bis zum 1. Oktober 2020 nach Möglichkeit hinauszuzögern [1]?