Kategorien
Uncategorized

iff-Überschuldungsreport 2020: „Big Six der Überschuldungsursachen erweisen sich als robust“

Der iff-Überschuldungsreport 2020 ist erschienen. Dieses Jahr mit einer Sonderauswertung für Hamburg.

Die „Big Six“, also jene Faktoren, die die Mehrheit der Überschuldungsursachen ausmachen, machen über 70% aus. Wie in den Jahren zuvor bestehen sie aus Arbeitslosigkeit bzw. reduzierter Arbeit (19,9 Prozent), Einkommensarmut (12,3 Prozent), Krankheit (10,6 Prozent), Scheidung, Trennung (10,0 Prozent), Konsumverhalten (9,9 Prozent) und gescheiterter Selbstständigkeit (9,4 Prozent).

Kategorien
Uncategorized

BGH: Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II-Leistungen bei einer erweiterten Pfändung (Unterhaltsansprüche)

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen übergegangener Unterhaltsansprüche der Tochter des Schuldners.

Dieser verdient aber nur 450,- Euro netto und ist ergänzend auf ALG II angewiesen („Aufstocker“). Klare Sache also?

Mitnichten! Denn nach Ansicht des BGH ist es dennoch möglich, dass von diesen 450,- Euro ein Betrag von 100,- Euro im Rahmen einer Pfändung nach § 850d ZPO pfändbar ist. Nachlesbar in dem Beschluss des BGH vom 15.01.2020, VII ZB 5/19 mit dem Leitsatz:

Kategorien
Uncategorized

IAB-Forum: „Warum die Corona-Krise Menschen in der Grundsicherung hart trifft“

Haushalte, die sich in der sozialen Grundsicherung befinden, wurden von den Corona-Einschränkungen in vieler Hinsicht besonders stark getroffen. Denn sie verfügen häufig nicht über die notwendigen Ressourcen, um die Auswirkungen der Krise gut abfedern zu können. Dies legen Befunde auf Basis der Längsschnittstudie Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) aus den Jahren 2017 und 2018 nahe, die im Beitrag des IAB-Forums „Knapper Wohnraum, weniger IT-Ausstattung, häufiger alleinstehend: Warum die Corona-Krise Menschen in der Grundsicherung hart trifft“ (hier als PDF) vorgestellt werden.

Kategorien
Uncategorized

Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) erreicht Bundestag

Der Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) ist nun im Bundestag. Unter der Drucksachen-Nr. 19/19850 findet sich auch die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung.

Update 18.6.2020: Offenbar hat das PKoFoG den Bundestag nicht nur erreicht, sondern derselbe hat darüber sogar schon gestern debattiert: siehe die Meldung „Aussprache zu Neu­re­ge­lun­gen beim Pfän­dungs­schutz- und Basis­konto„. Der Gesetzentwurf wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Gleiches gilt für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Basiskonto reformieren und Zugang für alle sicherstellen“ (vgl. unsere Meldung vom 29.5.2020).

Kategorien
Uncategorized

vzbv: „Jetzt schon jeder fünfte Verbraucher finanziell von Coronakrise betroffen“

Der vzbv meldet: „Jeder fünfte Verbraucher hat inzwischen finanzielle Einbußen infolge der Coronakrise erlitten. Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung entspricht dies zwischen 12,5 und 16 Millionen Bürgern (ab 14 Jahren). Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die meisten betroffenen Verbraucher berichten von Gehaltseinbußen (75 Prozent der Betroffenen), gefolgt von gestiegenen Kosten für Gesundheit und Pflege (28 Prozent), fehlenden Erstattungen bei ausgefallenen Flügen und Reisen sowie erhöhten Lebensmittelpreisen (je 26 Prozent). Gut vier von zehn Befragten (45 Prozent) hält die Krisenpolitik für ausgewogen. Fast genauso viele Verbraucher finden jedoch, dass die Interessen der Unternehmen im Vordergrund stehen (41 Prozent). Diese Sicht ist bei jüngeren Verbrauchern sogar dominant. Dass die Politik eher die Interessen der Verbraucher verfolgt, glauben dagegen lediglich 4 Prozent.

BAG-SB zum Konjunkturpaket 2: Die Unsicherheit in den Schuldnerberatungsstellen ist riesig

PM der BAG-SB: „Bundesweit wird damit gerechnet, dass in Folge der Corona-Pandemie spätestens im Herbst überdurchschnittlich viele Personen und Unternehmen unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Doch anstatt die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Reformierung des Insolvenzrechts schnell umzusetzen, sorgt die Bundesregierung für zusätzliche Verunsicherung bei Schuldnerinnen und Schuldnern. Grund ist das Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket 2. Darin wird einerseits eine Verkürzung des Entschuldungsverfahrens für natürliche Personen auf drei Jahre angekündigt. Andererseits werden alte Fragen aufgeworfen, die bereits lange geklärt schienen. Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) in ihrer heutigen Meldung hin.

Bereits im November 2019 hatte Justizministerin Christine Lambrecht durch eine Pressemitteilung die schrittweise Verkürzung des Insolvenzverfahrens für natürliche Personen auf drei Jahre vorgestellt

Kategorien
Uncategorized

Arbeitshilfen: Aufenthaltsrecht und Existenzsicherung während Corona für ausländische Arbeitnehmer*innen, Studierende, Tourist*innen

Die Corona-Pandemie und die Präventionsmaßnahmen haben erhebliche indirekte Auswirkungen auf nicht-deutsche Staatsangehörige. Sowohl der Aufenthaltsstaus als auch die soziale Existenzsicherung und die Krankenversicherung sind in vielen Fällen gefährdet, wenn der Arbeitsplatz verloren gegangen oder der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist. Für die Beratungspraxis ist in den allermeisten Fällen die Sicherung des Existenzminimums und der Gesundheitsversorgung eine besondere Herausforderung. Dazu gibt es drei neue Arbeitshilfen:

Arbeitshilfe „FAQ zu Auswirkungen von Corona auf den Aufenthalt von zugewanderten Fachkräften“ (erstellt von der Fachstelle Einwanderung im IQ Netzwerk)

Arbeitshilfe „Auswirkungen von Corona auf den Aufenthalt von ausländischen Arbeitnehmer*innen, Auszubildenden und Studierenden“ (eine Arbeitshilfe des IQ Netzwerkes Niedersachsen, das in Kooperation mit der Fachstelle Einwanderung erstellt worden ist)

Arbeitshilfe „Existenzsicherung für Corona-Gestrandete“ (erstellt von der GGUA Flüchtlingshilfe),

Kategorien
Uncategorized

Regelsätze zu niedrig: Umfrage zu Kosten des täglichen Lebensunterhalts untermauert Notwendigkeit finanzieller Soforthilfen für die Ärmsten

PM des Paritätischen: „Nach einer repräsentativen Umfrage gehen die allermeisten Menschen, konkret 80 Prozent der Bevölkerung, nicht davon aus, dass die in Hartz IV und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgesehenen Regelsätze ausreichen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Betrag, der im Durchschnitt zur Deckung des täglichen Lebensunterhalts eines Erwachsenen (ohne Wohnkosten) als nötig erachtet wird, liegt mit 728 Euro pro Monat um fast 70 Prozent über dem, was einem alleinlebenden Grundsicherungsbezieher derzeit tatsächlich regierungsamtlich zugestanden wird (432 Euro). Zum Zeitpunkt der Umfrage (Anfang März) noch nicht einmal berücksichtigt sind dabei zusätzliche coronabedingte Mehrausgaben wie etwa durch steigende Lebensmittelpreise oder für Schutzmasken und Desinfektionsmittel. Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet die Ergebnisse als weiteren Beleg für die Notwendigkeit finanzieller Soforthilfe für arme Menschen und fordert ein Konjunkturprogramm gegen Armut.

Kategorien
Uncategorized

Bundesrat schlägt weitergehende Verschärfungen des „Inkassogesetzes“ vor

Letzten Freitag (5.6.2020) hat der Bundesrat zum RegE eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“ Stellung genommen – siehe BR-Drucksache 196/20 (B). Es wird vorgeschlagen:

  1. Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Verpflichtung von Inkassodienstleistern zum Hinweis auf Umstände, bei denen der Verdacht eines Identitätsdiebstahls besteht, weiter gefasst werden könnte und auch Fälle einbezogen werden könnten, bei denen die Anschrift des Schuldners nicht gesondert ermittelt werden musste.
  2. „Der Inkassodienstleister hat außerdem, wenn Inkassokosten geltend gemacht werden, einer Privatperson auf Anfrage einen Nachweis der mit dem Gläubiger getroffenen Vergütungsvereinbarung zu übermitteln.“
Kategorien
Uncategorized

Kon­junk­tur­pa­ket (2): „schneller Neustart nach einer Insolvenz“ – für Verbraucher allerdings Verkürzung des Entschuldungsverfahren nur „befristet“

Unter Punkt 9 des Eckpunktepapiers des Konjunkturpakets steht:

Die Corona-Pandemie kann dazu führen, dass viele Unternehmen unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten. Mit den zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen helfen wir den Unternehmen, Insolvenzen zu vermeiden. Wo dies trotz aller Anstrengungen nicht möglich ist, soll ein schneller Neustart nach einer Insolvenz erleichtert werden. Deshalb soll das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt werden, flankiert durch ausreichende Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung. Die Verkürzung soll für Verbraucher befristet sein und das Antragsverhalten der Schuldner soll nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert werden, dies auch im Hinblick auf etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten. Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden.

Was dies konkret bedeutet, ist unklar.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 01.07.2020