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Strafbefehl und Einziehungsanordnung gegen MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH in Speyer

Es lohnt sich eine Suche in www.bundesanzeiger.de unter dem Stichwort MAXDA, dort dann „gerichtlicher Teil“. Man stößt auf 2 Verfahren der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (6581 VRs 6050 Js 19201/19, 6581 VRs 6050 Js 116/20). Siehe auch die PM der Staatsanwaltschaft: „Einziehung in Millionenhöhe nach Schädigung einer großen Anzahl von Kunden eines Kreditvermittlungsunternehmens„.

Aus dem Bundesanzeiger: „Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 14.01.2020 – 4 Cs 6050 Js 116/20 – wurde gegen die Einziehungsbeteiligte MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH, Boschstraße 3, 67346 Speyer die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von mehreren Millionen Euro rechtskräftig angeordnet. Die Einziehungsbeteiligte hat den Betrag bereits auf ein Justizkonto eingezahlt, so dass der Einziehungsbetrag zur Auskehrung an die durch die Straftat Verletzten (im Folgenden als Geschädigte bezeichnet) bereitsteht.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH hat im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2013 [Anmerkung: in der Sache 4 Cs 6050 Js 19201/19 vom 1. Juni 2013 bis zum 6. Oktober 2017] in der Regel durch Einschaltung einer Vielzahl von Außendienstmitarbeitern für Tausende von Kunden Darlehensverträge vermittelt bzw. zu vermitteln versucht.

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Gewerkschaften und Sozialverbände fordern einen Corona-Mehrbedarf: „100 Euro mehr, sofort! Solidarisch für sozialen Zusammenhalt und gegen die Krise“

In einem gemeinsamen Aufruf fordern Spitzenvertreter*innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Paritätischen Gesamtverbands und weiterer bundesweiter Organisationen angesichts der Coronakrise Soforthilfe für arme Menschen.

„Die gemeinschaftliche Bewältigung der Corona-Pandemie ist auch eine Herausforderung für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Rücksicht zu nehmen, füreinander einzustehen und finanzielle Lasten solidarisch zu teilen, ist das Gebot der Stunde. Regierungen und Parlamente von Bund und Ländern haben die Tragweite der Krise früh erkannt und unverzüglich Hilfen in einem bisher nicht für möglich gehaltenen Umfang bereitgestellt. Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen das ausdrücklich.

Auch heute sind es die Ärmsten, die die Folgen der Krise mit besonderer Härte trifft. Grundnahrungsmittel werden spürbar teurer,

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LG Köln: Corona-Soforthilfen sind unpfändbar und bei einer Kontopfändung nach § 765a ZPO freizugeben

UPDATE 30.6.2020: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09. Juli 2020, VII S 23/20 (AdV)


Hier eine Pflichtlektüre: Das LG Köln stellte am 23.04.2020 unter 39 T 57/20 fest:

„Dem Schuldner ist aber zur Vermeidung einer unangemessenen Härte i.S. von § 765a ZPO die Corona-Soforthilfe in voller Höhe (9.000,00 EUR) zu belassen und von der Pfändung auszunehmen. Denn der Anspruch des Schuldners aus dem Bescheid der Bezirksregierung Köln auf Gewährung der Corona-Soforthilfe ist ein nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbarer Anspruch. (…) Nach dieser Maßgabe ist die Corona-Soforthilfe – wie vom Amtsgericht richtig erkannt – ohne Weiteres als zweckgebunden anzusehen, da sie ausweislich des im Bescheid mitgeteilten Leistungszwecks der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Begünstigten und der Überbrückung von dessen aktuellen Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient (…)

In den nicht von § 850k Abs. 4 ZPO erfassten Fällen, lässt sich allerdings über eine Anwendung von § 765a ZPO erreichen, dass ein Schuldner nicht allein schon deswegen schlechter gestellt wird, weil sein Konto gepfändet ist und nicht der – unpfändbare – Anspruch selbst. Auch der Bundesgerichtshof billigt etwa eine Freigabe „entsprechend dem Rechtsgedanken des § 850k ZPO“ von Guthaben, die sich aus zweckgebundenen und damit nach § 851 ZPO unpfändbaren Beträgen ergeben

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.07.2020
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AG Zeven zur Übertragung von Guthaben auf dem P-Konto

Das Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB) weist auf seiner Webseite auf das Urteil des AG Zeven vom 13.3.2020, 3 C 343/19 hin (Meldung vom 21.4.2020) und stellt es dankenswerterweise als Scan bereit.

Wird Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und darf dieses gemäß § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO erst nach Ablauf des nächsten Monats, der auf den Zahlungseingang folgt, an den Drittschuldner ausgezahlt werden, dann kann dieses Guthaben in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden, soweit der Schuldner über das Guthaben nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft. Die Übertragungsmöglichkeit nach § 850 k Abs. 1 Satz 3 ZPO gilt auch für das Sperrguthaben aus § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO (in Anwendung von BGH Urteil vom 4.12.2014, IX ZR 115/14).

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„Sozialrecht Justament 4/2020“ zum Sozialschutz-Paket

Sozialrecht Justament von Bernd Eckhardt ist ja stets lesenswert. In der Ausgabe 4/2020 wurden nun die Folien des Webinars zum Sozialschutz-Paket veröffentlicht. Siehe auch sein Youtube-Kanal.

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TV-Hinweis: „Die Inkasso-Falle – Geldeintreibern auf der Spur“

Am 3.5.2020, wird ZDFinfo um 20.15 Uhr eine 45min-Dokumentation mit dem Titel „Die Inkasso-Falle – Geldeintreibern auf der Spur“ senden. Aus der Ankündigung: „Die investigative Dokumentation von Andreas Baum deckt im In- und Ausland auf, wie das Geschäft mit der Inkasso-Abzocke funktioniert, wer davon profitiert und wer die Leidtragenden sind. Expertinnen und Experten geben Tipps, zeigen, woran man unberechtigte oder überhöhte Forderungen erkennt und wie man sich erfolgreich dagegen wehrt.“

Siehe auch https://mediathekviewweb.de/#query=inkasso

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„Bürgerbewegung Finanzwende“ zu Dividenden / Schattenfinanzzentren und Corona-Staatshilfen

Hier der Hinweis auf das „Logbuch Krise“ der Bürgerbewegung Finanzwende.

Dort finden sich Beiträge, die für den auch finanzpolitisch Interessierten in der Schuldnerberatung lesenswert sein können.

  • 8.4.2020 – Dividenden und Staatshilfen:
    Staatshilfen kassieren und gleichzeitig Gewinne an die Aktionäre ausschütten? Klingt komisch, könnte aber passieren. Warum Unternehmen in diesen Zeiten die finanziellen Mittel beisammen halten sollten, erklärt Michael Peters
  • 24.4.2020 – Schattenfinanzzentren und Staatshilfen:
    Staatshilfen in der Krise kassieren und gleichzeitig in Schattenfinanzzentren Steuern vermeiden? Was in Polen und Dänemark gerade erschwert wird, ist in Deutschland noch problemlos möglich. Warum wir eine Debatte brauchen, an welche Bedingungen Staatshilfen geknüpft sein müssen, erklärt Konrad Duffy.

Siehe auch das Interview mit Gerhard Schick (Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende) im Deutschlandfunk vom 25.4.2020

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B90/Grüne fordern sofortige (!) Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre

Unter den leider sperrigen Titel „COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz“ haben B90/Grüne einen sehr bemerkenswerten Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 19/18681).

Das bemerkenswerte ist, dass die Regelungen des Art. 5 Nr. 1, 3-5 des BMJV-Referentenwurfs vom 13.2.2020 wortgleich (!) übernommen werden und sich der Antrag insoweit „nur“ darin erschöpft, das Inkrafttreten radikal nach vorne zu verlegen.

Der BMVJ-RefE sieht eine sukzessive Einführung der Verkürzung auf 3 Jahre in der Weise vor, dass diese schließlich erst ab dem 17.07.2022 wirkt. Der Entwurf von B90/Grüne hingegen schlägt vor, dass die Neuregelungen „am Tag nach der Verkündung in Kraft“ treten sollen!

Mit dem Antrag stellt B90/Grüne eine wichtige Frage: Warum soll die EU-Restrukturierungsrichtinie erst im Juli 2022 umgesetzt sein? Artikel 34 der Richtlinie bestimmt:

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Handreichung „Krisenberatung am Telefon und per Video in Zeiten von Corona“

Auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. befindet sich eine Handreichung zur Krisenberatung am Telefon und per Video in Zeiten von Corona

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Regierungsentwurf „Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Diesen Mittwoch hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes imInkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen.

Auf der Seite des BMJV sind dazu einige Worte und vor allem die zahlreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf zu finden. In der PM des BMJV werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt.

Update 2.6.2020: der Entwurf ist inzwischen auch in der Parlamentsdatenbank zu finden und zwar als Bundesrats-Drucksache 196/20.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.06.2020