Update 09.09.2022: sKA vom 2.9.2022, Bürgerschafts-Drs. 22/9188. Daraus:
Die Staatsanwaltschaft hat die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 21. Januar 2021, mit dem die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist, zurückgenommen. Das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten ist damit nicht eröffnet worden.
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 24.11.20
Betr.: Gefährdung richterlicher Unabhängigkeit in der Freien und Hansestadt
Hamburg, Gleichheit vor dem Gesetz und Arbeitsüberlastung der Justiz
– wie ist es um das Strafverfahren gegen den Richter Frank F. bestellt? (Bürgerschafts-Drucksache 22/2309)
Aus der Einleitung: „Einem Bericht der „WirtschaftsWoche“ vom 30. Oktober 2020 zufolge soll die Staatsanwaltschaft Hamburg im Oktober 2019 gegen den Insolvenzrichter Frank F. Anklage wegen Rechtsbeugung und versuchter Nötigung erhoben haben.
Hintergrund sei ein Insolvenzverfahren, bei dem die Frage im Raum stand, ob sich ein Schuldner von seinen Schulden per Insolvenzplan befreien kann, wenn er zuvor keinen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung gestellt hat.
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.09.2022