Bundestagsmeldung: „Zum Anteil der pandemiebedingten Insolvenzen an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen seit Januar 2020 liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Informationen vor. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23442) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23028) schreibt, hat die COVID-19-Pandemie zu einem signifikanten Einbruch der Wirtschaftsleistung geführt. Die Schwere der Auswirkungen der Pandemie auf das Wirtschaftsgeschehen lasse erwarten, dass mittelfristig auch die Zahl der Insolvenzen steigen wird.
Jahr: 2020
Die Bürgerbewegung Finanzwende meldet: „Der durchschnittliche Dispozins der Banken und Sparkassen beträgt für Privatkunden immer noch fast zehn Prozent. Fast bei der Hälfte aller Kontomodelle (47 Prozent) betrug der Zinssatz zehn Prozent und mehr.
Dies hat eine Untersuchung der Entgeltinformationen der Banken und Sparkassen durch die FMH Finanzberatung für Finanzwende ergeben. Für die Analyse wurden Anfang Oktober 2020 deutschlandweit über 3.400 Kontomodelle von 1.240 Banken und Sparkassen herangezogen. Die Untersuchung deckt den weitaus größten Teil der deutschen Bankenlandschaft ab.
Viele Banken verlangen damit in der Corona-Krise überhöhte Dispozinsen.
Verwaltungskosten in den Jobcentern
Im Jahr 2019 betrug der Verstärkungsbedarf der Verwaltungskosten (Mehrbedarf) für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 668 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil von 13,6 Prozent am Soll-Ansatz des Titels für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23409) auf eine Kleine Anfrage (19/22939) der FDP-Fraktion. In den Jahren 2015 bis 2019 sei der Ansatz für die Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Mittel aus dem Ansatz für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit verstärkt worden. Dies schließe jedoch nicht aus, dass einzelne Jobcenter in einzelnen Jahren ihre Budgets gegenläufig verstärkt haben, schreibt die Regierung weiter. – Quelle
Der Petitionsausschuss plädiert für eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zum Arbeitslosengeld I.
Letzte Woche verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung der Sperrfristen „als Material“ an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu überweisen, „soweit eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung angeregt wird, ohne dabei den Schutz der Versichertengemeinschaft außer Acht zu lassen“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen“ abzuschließen. – Quelle und mehr: HIB-Meldung
Hier der Hinweis auf die Bürgerschaftsdrucksache 22/1827: Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 20.10.20 und Antwort des Senats – Betr.: Überlastung der Justiz – Aktuelle Situation des Gerichtsvollzieherwesens; vor allem für Freunde der Zahlen.
Am 11. November 2020 wird die nächste Bürgerschaftssitzung stattfinden. Es liegen zwei Anträge vor:
- LINKE: Überschuldete Menschen dürfen nicht auf der Strecke bleiben – Schuldnerberatungen stärken! – Drucksache 22/1929

- CDU: Soziale Stadt – Schuldnerberatung kurzfristig personell aufstocken – Drucksache 22/1948

Das aktuelle Überschuldungsradar von Lioba Kraft beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Geflüchteten in der Schuldnerberatung. Die fortlaufende Immigration von Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten der ganzen Welt nach Deutschland geflüchtet sind und flüchten, stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Die Geflüchteten selbst müssen sich in einem neuen Umfeld, mit einer neuen Sprache und einem komplexen Wirtschafts-, Arbeits- und Finanzsystem zurechtfinden, während Berater*innen aller Sparten in einem Bereich, in dem sich viele relevante Gesetzesgrundlagen überschneiden, den Überblick behalten müssen.
Zum Überschuldungsradar.
Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge werden zum 1. Januar 2021 steigen. Dies hat heute der Bundestag beschlossen.
Mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Es beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.
Kritik kam von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jörg Cezanne (Die Linke) begrüßte zwar die Anhebung des Kindergeldes, kritisierte aber die ungleiche Entlastung.
Hier der Hinweis auf den Beitrag von Andreas Rein und Dieter Zimmermann zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien, welcher im Original in der ZVI 2020, 330 veröffentlicht wurde und nunmehr auch unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/erhoehung-pfaendungsfreibetrag-stief-patchwork-familien/ frei nachlesbar ist.
Der Beitrag ist zugleich eine Besprechung des Beschlusses LG Bielefeld v. 28. 1. 2020, 23 T 38/20. Diese Entscheidung war auch Vorlage des „Praktischen Falls (8): drohende Hilfebedürftigkeit nach Lohnpfändung„.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) steht zur finalen Entscheidung an. Nur wann?
MdB Hirte (CDU/CSU) war am 09.09.2020 optimistisch: „Wir werden es nicht schaffen, das Gesetz am 01. Oktober im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Ich glaube, es ist in Ordnung, wenn es einige Tage später kommt…“ (Quelle).
Diese „einige Tage“ werden zumindest diese Woche nicht vorangetrieben werden, denn: auf der Tagesordnung steht das Verkürzungsgesetz diese Woche weder im Bundestag noch im Rechtsausschuss.
Bleibt insoweit nur zu hoffen, dass was lange währt, am Ende auch gut wird. Zur Kritik am Regierungsentwurf siehe etwa: Stellungnahmen der Sachverständigen und Aufruf zum Regierungsentwurf.