Der Petitionsausschuss plädiert für eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zum Arbeitslosengeld I.
Letzte Woche verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung der Sperrfristen „als Material“ an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu überweisen, „soweit eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung angeregt wird, ohne dabei den Schutz der Versichertengemeinschaft außer Acht zu lassen“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen“ abzuschließen. – Quelle und mehr: HIB-Meldung