PM der Diakonie Deutschland vom 4.9.2020: Schuldnerberatungsstellen der Diakonie schlagen Alarm! Die Corona-Krise führt zu deutlich höheren Beratungsanfragen. Je länger die Corona-Krise anhält, umso mehr Menschen geraten in finanzielle Schwierigkeiten.
Je länger die Corona-Krise anhält, umso mehr Menschen geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Betroffen sind nicht nur bereits zuvor überschuldungsgefährdete Menschen, sondern zunehmend auch Menschen mit mittleren Einkommen. Viele Familien sind betroffen und geraten in finanzielle Not. Für den Herbst wird mit einem großen Ansturm von Ratsuchenden gerechnet. Doch die Soziale Schuldnerberatung ist chronisch unterfinanziert. Bereits vor der Corona-Krise konnten nur 10 bis 20 Prozent der überschuldeten Menschen beraten werden. Einen Ansturm können die Beratungsstellen nicht bewältigen.
„Ohne eine bessere Ausstattung geht die Schuldnerberatung unter und viele überschuldete Menschen geraten ins soziale Abseits“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Die Diakonie dringt darauf, die Schuldnerberatungsstellen rasch personell und finanziell besser auszustatten, um den erhöhten Bedarf an Beratung bewältigen zu können.
„Wir dürfen Menschen, die durch die Corona-Krise in die Schuldenfalle geraten sind, in ihrer Not nicht alleine lassen. Sie brauchen dringend Unterstützung und haben ein Recht auf Beratung und Unterstützung um aus ihrer finanziellen Notlage herauszukommen“, so Loheide. Zudem plädiert die Diakonie dafür, das Verfahren der Restschuldbefreiung sehr zügig auf drei Jahre zu verkürzen, damit insolvente Menschen in einer überschaubaren Zeit wieder sozial und finanziell am Leben teilhaben können.
Um Menschen während der Corona-Krise besser vor Überschuldung zu schützen, sei es notwendig, das Kurzarbeitergeld zu verlängern sowie Mietzahlungen und Kredittilgungen weiterhin auszusetzen, sagt Loheide. Gerade einkommensschwache Menschen brauchen nach Ansicht der Diakonie jetzt zusätzliche finanzielle Hilfen. Dazu zählen ein befristeter Hartz-IV-Zuschlag von monatlich 100 Euro und deutlich höhere Regelsätze als von der Bundesregierung zum 01.01.2021 vorgesehen.