„Über ein Drittel (35 %) der überschuldeten Personen, die im Jahr 2019 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, lebten mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind im eigenen Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2019 anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 25. bis 29. Mai 2020 unter dem diesjährigen Motto „Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!“ mit. Weitere knapp 10 % dieser Überschuldeten hatten mindestens ein Kind, das außerhalb des eigenen Haushalts wohnte.
Insgesamt haben 2019 über 580 000 Personen aufgrund von finanziellen Problemen die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen.
Hauptauslöser der Überschuldung war für jede(n) fünfte(n) Schuldnerin oder Schuldner (20 %) im Jahr 2019 der Verlust des Arbeitsplatzes. Dies ist damit der meistgenannte Überschuldungsauslöser und zwar unabhängig davon, ob die beratene Person Kinder hat oder nicht.
Einer der größten Unterschiede zwischen den Beratenen mit und ohne Kinder lag beim Hauptauslöser „Trennung/Scheidung/Tod des Partners beziehungsweise der Partnerin“ vor: Insgesamt 17 % aller Überschuldeten mit Kindern gerieten im Jahr 2019 aus diesem Grund in die Überschuldung, wohingegen dies nur für 9 % der Ratsuchenden ohne Kinder der Fall war.
Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2019 beruhen auf Angaben von 577 der insgesamt rund 1 450 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Sie haben anonymisierte Daten von rund 142 000 beratenen Personen mit deren Einverständnis bereitgestellt.
Zu den Ergebnissen der Überschuldungsstatistik können detaillierte Daten und Zeitreihen über die Tabellen der Tabellengruppe 63511 in der Datenbank GENESIS-Online sowie in der Fachserie 15, Reihe 5 abgerufen werden.“
Quelle und mehr: Pressemitteilung Nr. 181 vom 25. Mai 2020