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Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung und Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängert

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert. Die dafür erforderliche gesetzliche Regelung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert wurde das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG).

Beide Verlängerungen wurden im Rahmen des Regelbedarfermittlungsgesetzes am 5. November vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen. Quelle und mehr: Bundesregierung