Hier der Hinweis auf BT-Drucksache 19/29334. Daraus:
Ökonomische Bildung ist nach Einschätzung der Kultusministerkonferenz der Länder ein unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung und gehört somit zum Bildungsauftrag der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland, für die nach der grundgesetzlich geregelten Kompetenzverteilung die Länder zuständig sind.
Sowie Frage 4: Welche Angebote der Schuldnerberatung für Kinder und Jugendliche
sind der Bundesregierung bekannt?
„Die Durchführung der Schuldnerberatung fällt in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Der Bundesregierung sind daher keine Angebote im Sinne der Fragestellung bekannt.“
Und Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verschuldung
von Kindern und Jugendlichen vor?
„Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die sog. Schuldnerquote misst den Anteil der Personen im Alter über 18 Jahren mit einer hohen Überschuldungsintensität an der volljährigen Gesamtbevölkerung und beinhaltet daher keine Daten zu Kindern und Jugendlichen.“