Für das Jahr 2020 hat das Insolvenzgericht in Hamburg 858 entschiedene Anträge auf Verbraucherinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass viele natürliche Personen inklusive der Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der angekündigten Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens die Beantragung eines Insolvenzverfahrens im zweiten Halbjahr 2020 herausgezögert haben.
Die insolventen Verbraucherinnen und Verbraucher schuldeten ihren Gläubigerinnen und Gläubigern fast 32 Mio. Euro. Das entspricht einem Rückgang von knapp 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger pro insolventer Person stiegen dagegen um acht Prozent auf fast 37 000 Euro.
Am häufigsten wurden mit 206 Verfahren Insolvenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Bezirk Wandsbek gemeldet, gefolgt vom Bezirk Hamburg-Mitte (172 Verfahren). Im Bezirk Bergedorf wurden dagegen nur 60 Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern verzeichnet. In der relativen Betrachtung war der Bezirk Hamburg-Mitte mit 57 Insolvenzverfahren pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner am stärksten betroffen, gefolgt vom Bezirk Harburg (51 Verfahren pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner). Im Bezirk Eimsbüttel war die Insolvenzquote mit 36 Verfahren pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner am niedrigsten. Die Insolvenzquote für Hamburg betrug 45.
Quelle: Statistikamt Nord