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Anzahl der Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern 2020 in Hamburg fast halbiert

Für das Jahr 2020 hat das Insolvenzgericht in Hamburg 858 entschiedene Anträge auf Verbrau­cherinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass viele natürliche Personen inklusive der Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der angekündigten Verkür­zung des Restschuldbefreiungsverfahrens die Beantragung eines Insolvenzverfahrens im zwei­ten Halbjahr 2020 herausgezögert haben.

Die insolventen Verbraucherinnen und Verbraucher schuldeten ihren Gläubigerinnen und Gläu­bigern fast 32 Mio. Euro. Das entspricht einem Rückgang von knapp 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger pro insolventer Person stie­gen dagegen um acht Prozent auf fast 37 000 Euro.

Am häufigsten wurden mit 206 Verfahren Insolvenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Bezirk Wandsbek gemeldet, gefolgt vom Bezirk Hamburg-Mitte (172 Verfahren). Im Bezirk Bergedorf wurden dagegen nur 60 Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ver­zeichnet. In der relativen Betrachtung war der Bezirk Hamburg-Mitte mit 57 Insolvenzverfahren pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner am stärksten betroffen, gefolgt vom Bezirk Harburg (51 Verfahren pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner). Im Bezirk Eimsbüttel war die Insolvenzquote mit 36 Verfahren pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner am niedrigs­ten. Die Insolvenzquote für Hamburg betrug 45.

Quelle: Statistikamt Nord