Der Entwurf für den 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Die abgestimmte Fassung wird voraussichtlich im März 2021 den Begleitgremien der Armuts- und Reichtumsberichterstattung zur Stellungnahme zugeleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26481) auf eine Kleine Anfrage (19/26045) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im zweiten Quartal solle der Bericht dann dem Bundestag vorgelegt werden, heißt es in der Antwort weiter. – Quelle: Bundestag