Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Berlin fordert die Aufhebung der „Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018“ des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“
Nach diesen Verhaltensregeln werden Restschuldbefreiungen nach erfolgreich durchlaufenen Insolvenzen von natürlichen Personen weiterhin drei Jahre gespeichert, obwohl die Bekanntmachung einer erteilten Restschuldbefreiung innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses zu löschen ist. Damit werden das deutsche Insolvenz- und das Datenschutzrecht zum Nachteil des redlichen Schuldners unterlaufen. Die Genehmigung wurde offenbar ohne jede Beteiligung der Verbraucherschutzverbände und anscheinend auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Landesdatenschutzbeauftragten der anderen Bundesländer für die gesamte Bundesrepublik Deutschland erteilt. Sie legitimiert eine Praxis der Auskunfteien, frühere Schuldner selbst nach Restschuldbefreiung über Jahre weiter mit einem Makel zu versehen.
Quelle und mehr: PM ASJ Berlin.
Der Verband hat nach ASJ-Angaben die Verhaltensregeln der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung nach Art. 40 Abs. 5 der von der Europäischen Union erlassenen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgelegt. Die Genehmigung wurde mit Bescheid vom 25. Mai 2018 erteilt. Die ASJ hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung – siehe Stellungnahme.