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BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren

Hier der Hinweis auf BGH, 27. April 2021 – XI ZR 26/20 und die dazugehörige PM des BGH. Zum Urteil Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

Das ist ein gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Signalwirkung für die gesamte Bankbranche. Es war gut und richtig, den Weg durch die Instanzen zu gehen und nun endlich Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen. Wenn die Postbank oder andere Geldinstitute künftig Vertrags- und Preisanpassungen durchsetzen wollen, müssen sie das klar und nachvollziehbar bereits in den AGB regeln. 

Quelle und mehr: www.vzbv.de/urteile/bgh-weist-banken-die-schranken