Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. August 2021 auf Frage 60 der MdB Judith Skudelny (FDP) in BT-Drs. 19/31996:
„Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, hat sie gegenüber 517.669 Minderjährigen offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 173.671.919 Euro (Stand: 3. August 2021). Dabei handelt es sich um Forderungen aus den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes.“
Siehe auch Antwort 101 in BT-Drs. 19/28338: „Seit Januar 2021 werden volljährig Gewordene, denen gegenüber Rückforderungen bestehen, mit einem gesonderten Schreiben über die Möglichkeit der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß § 1629a BGB ausführlich und adressatengerecht informiert. Das Schreiben enthält auch Ausführungen zur Entstehung der Forderung(en). Als Kontaktdaten für Fragen der Volljährigen werden der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit und die gemeinsame Einrichtung, bei der die jüngste Forderung entstanden ist, angegeben. Dieses bei der Bundesagentur für Arbeit automatisch generierte Schreiben, einschließlich eines Vordrucks „Vermögensaufstellung“, wird den Volljährigen zeitnah mit Vollendung des 18. Lebensjahres übersandt. Diese Lösung ergänzt die bereits in dem Merkblatt „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“ und in den Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden enthaltenen Hinweise über die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.“