Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften beschlossen (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG).
(…) Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf weitere Änderungen im geltenden Vollstreckungsrecht vor. So sollen die Rechte der Gläubiger dadurch verbessert werden, dass die Einholung von Auskünften Dritter (beispielsweise im Wege einer Bankdatenabfrage) nach § 802l der Zivilprozessordnung (ZPO) nunmehr auch in Fällen möglich sein soll, in denen der Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt ist.
Des Weiteren soll die Liste der in § 811 ZPO aufgeführten unpfändbaren Sachen an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst werden. In diesem Zusammenhang soll etwa ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, geregelt werden. Auch soll der Pfändungsschutz von Tieren maßvoll erweitert werden.
Und schließlich sollen die Pfändungsgrenzen für Weihnachtsvergütungen, bestimmte Lebensversicherungen sowie Altersrenten entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung angehoben werden.
Quelle und mehr: Pressemitteilung BMJV.