Der Bundestag hat am Freitag, 26. Februar 2021, das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Sozialschutz-Paket III beschlossen. Dem Gesetzentwurf „zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ (19/26542) stimmten CDU/CSU und SPD in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/26967) zu, die Oppositionsfraktionen enthielten sich.
- Darstellung Bundestag
- Darstellung BMAS
- Stellungnahme Harald Thomé
„Damit sind die Corona -Sonderregelungen der §§ 67 SGB II und § 141 SGB XII bis zum Jahresende verlängert. Das ist soweit gut. Überhaupt nicht akzeptabel ist, dass die breite gesellschaftliche Forderung auf einen Corona-Zuschlag von 100 EUR im Monat keine Zustimmung erfahren hat. Gerade für die Menschen, die schon vor der Pandemie am Rande des Existenzminimums oder darunter gelebt haben, hat der Gesetzgeber bisher wenig bis nichts getan, um die sozialen Härten der Pandemie und der ökonomischen und sozialen Krise abzumindern.“