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DAV/AG InsoR: „Keine coronabedingte Welle bei Verbraucherinsolvenzen zu erwarten“

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) geht davon aus, dass es nicht zu einem massiven Anstieg der Insolvenzen von Verbrauchern und Kleinselbstständigen als Folge der Corona-Pandemie kommen wird. Das hob sie auf dem aktuell stattfindenden Deutschen Insolvenzrechtstag hervor.

Die aktuellen Insolvenzen kleinerer Selbständiger, von Kleinstunternehmen und Freiberuflern sind in der Regel keine reinen „Corona-Insolvenzen“. Andere Gründe, etwa bereits zuvor bestehende Liquiditätsschwierigkeiten oder Faktoren wie eine schwere Erkrankung kommen meist hinzu. Die Corona-Krise ist zwar bisweilen der Auslöser, aber nicht der Grund. „Betriebe, die ein funktionierendes Geschäftsmodell haben und gut wirtschaften, werden in dieser kritischen Phase meist von ihrer Hausbank und ihren Lieferanten gehalten“, erläutert Rechtsanwalt Kai Henning, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft. Das beobachten übereinstimmend Verwalter, Gerichte und Schuldnerberater.

Erste Zahlen zu der Entwicklung im Januar 2021, etwa für Nordrhein-Westfalen, unterstützen diese Einschätzung. „Wir sehen hier eher eine Normalisierung“, fasst Henning zusammen. Über neun Prozent weniger Verbraucher stellten in NRW im Januar 2021 einen Insolvenzantrag als im Januar 2020.

Anders als juristische Personen wie Unternehmen sind natürliche Personen nicht verpflichtet, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Auch das trägt zu den aktuell niedrigen Zahlen bei. „Viele Schuldner haben im Moment zusätzliche Probleme wie Existenzsicherung oder Kinderbetreuung“, so Henning. Darüber hinaus sei die soziale Schuldnerberatung durch die Pandemie-Bedingungen in ihrer Arbeit sehr gehandicapt.

Quelle: PM der Arbeitsgemeinschaft