Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein meldet, dass es im ersten Halbjahr 2021 einen deutlichen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen gab. So gab es 1.282 Anträge, was immerhin das fast 1,5-fache des gesamten Jahres 2020 (dort: 859) ist.
Das Amt erläutert: „Diese Entwicklung ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2020 die Rechtsvorschriften zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre vorbereitet wurden. Da das entsprechende Gesetz erst zum Jahresende 2020 verabschiedet wurde, dürften viele Betroffene ihren Antrag auf Insolvenz und Restschuldbefreiung verschoben und diesen erst im Jahr 2021 gestellt haben.“
Einzelheiten: 12/2020 (Jahreszahlen ab Seite 6) und 6/2021 (Halbjahreszahlen ab Seite 6)