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Dringend! Musterfeststellungsklage des vzbv in Sachen Konzerninkasso. Weitere Musterfälle gesucht!

Wie hier berichtet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfestellungsklage in Sachen Konzerninkasso beim Hanseatischen OLG Hamburg eingereicht. Konkret geht es dabei um Verbraucher, die mit Inkassoschreiben der EOS Deutscher Inkassodienst konfrontiert sind, in denen Forderungen der EOS Investment GmbH geltend gemacht werden.

Der vzbv ruft nochmals dazu auf, weiter die Möglichkeit wahrzunehmen, Fälle im Klageregister zur Musterfestellungsklage einzureichen. Dies ist grundsätzlich bis zum ersten mündlichen Verhandlungstermin möglich. Bereits zum 28.11.2021 muss jedoch ein Quorum an registrierten Fällen erreicht werden.

„Wenn das Quorum bis zum 28.11.2021 nicht erreicht wird, ist die Klage unzulässig und wird abgewiesen. Die Klärung der für uns interessanten Rechtsfrage zur Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten erfolgt dann nicht“, so der vzbv.

Deshalb der Aufruf an alle Schuldnerberater:innen: Unterstützern Sie diese wichtige Klage, indem Sie in Absprache mit Ratsuchenden geeignete Fälle im Klageregister einreichen!

Quelle und mehr: www.infodienst-schuldnerberatung.de und https://www.musterfeststellungsklagen.de/eos