Das ZEP – Zentrum für Evaluation und Politikberatung hat sich mit den Fragen „Wie sind soziale Dienstleister und ihre Nutzenden von der COVID-19-Pandemie betroffen? Wie nutzen die Dienstleister die staatlichen Unterstützungsleistungen?“ befasst und der von Petra Kaps, Renate Reiter, Frank Oschmiansky, Sandra Popp verfasste Endbericht ist frei zum Download verfügbar.
Der Bericht ist sehr lesenswert. Hier nur einige Auszüge zum Aspekt der Finanzierung:
In der vorliegenden Untersuchung hat sich gezeigt, dass die bisherige Form der Finanzierung mehrerer grundlegender sozialer Dienstleistungen als freiwillige kommunale Leistung nicht krisenfest ist. Dies trifft etwa auf die Bereiche der Suchthilfe, der sozialen Wohnungslosenhilfe und der sozialen Schuldnerberatung, aber auch auf das System zum Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu. Während der Pandemie hat sich die institutionelle Förderung von sozialen Dienstleistungen als wesentlich krisenfester erwiesen als die Finanzierung über individuelle Fallpauschalen. Bei letzterer Variante ist das Risiko eines Einnahmeausfalls aufgrund des Ausbleibens neuer KlientInnen wegen Kontaktbeschränkungen oder fehlender Zuweisungen durch sozialstaatliche Leistungsträger deutlich größer als bei der von der Anzahl der betreuten KlientInnen relativ unabhängigen institutionellen Finanzierung sozialer Dienstleister. Unabhängig davon bleibt indes das grundsätzlichere Problem bestehen, das lange bekannt ist (vgl. Deutscher Bundestag 2020: 6): Gerade in hoch verschuldeten Kommunen ist zu befürchten, dass an freiwilligen Leistungen in den kommenden Jahren als erstes gespart wird. (…)
In den Bereichen der Wohnungslosenhilfe, Schuldnerberatung und Suchthilfe wäre jedenfalls nach den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchung eine langfristig gesicherte Finanzierung wünschenswert. Dies insbesondere, weil zu erwarten steht, dass die Bedarfe in diesen Bereichen in Folge der Auswirkungen der Pandemie steigen (BAGFW 2021a) und weil eine erfolgreiche Suche nach neuen Fachkräften gute Arbeitsbedingungen und eine nachhaltig planbare Finanzierung unbefristeter Beschäftigung voraussetzt.“