Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern, deren Position gegenüber der Wirtschaft zu stärken und so faire Verbraucherverträge zu fördern. Allerdings sieht er den Regierungsentwurf [Anmerkung: BR-Drs. 18/21] noch nicht als ausreichend an, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen – hierfür seien noch weitere Schritte notwendig. In seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2021 macht er dazu mehrere Vorschläge:
Bestätigungslösung als bessere Lösung
Der Bundesrat fordert, Verbraucherinnen und Verbraucher effektiver vor belästigender Telefonwerbung und aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen zu schützen. Ein gutes Instrument hierfür sei die Bestätigungslösung – die die Länder dem Bundestag schon in früheren Bundesratsinitiativen (Drs. 181/17 und Drs. 121/18) mehrfach vorgeschlagen hatten. Diese Bestätigungslösung solle branchenübergreifend gelten, z.B. auch zum Schutz vor Abofallen bei der Bestellung von Zeitschriften.
Kündigung erleichtern
Um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kündigung zu erleichtern, sollten Anbieter verpflichtet werden, einen einfach zugänglichen Kündigungsbutton auf ihren Internetseiten zu platzieren – analog dem so genannten Bestellbutton. Unternehmen sollten verpflichtet werden, den Zugang von relevanten Erklärungen wie Kündigung oder Widerruf den Kundinnen und Kunden immer zu bestätigen.
Ausweitung auf Bestandsverträge
Der Bundesrat schlägt vor, die geplanten Regelungen nicht nur auf neu abgeschlossene Verträge, sondern auch auf Bestandsverträge anzuwenden – mit einer differenzierten Übergangsregelung, die den Unternehmen Zeit zur Umstellung der Vertragsbedingungen gibt.
Pfändungsschutz
Bedenken äußert der Bundesrat gegen den im Entwurf vorgesehenen Abtretungsausschluss bei Kontoverträgen – er warnt davor, dass in bestimmten Konstellationen dadurch der Pfändungsschutz ausgehebelt werden könnte.
Was die Regierung plant
Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger künftig besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen schützen. Dabei geht es zum Beispiel um Verträge mit Fitnessstudios, Online-Partnerbörsen, Gas- und Stromlieferanten oder Zeitungs-Abos.
Schutz vor überlangen Laufzeiten
Nach dem Regierungsentwurf dürfen Verbraucherverträge mit einer Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten nur noch dann angeboten werden, wenn zugleich ein Vertrag über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von 12 Monaten zur Wahl steht. Dieser Vertrag darf im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein als der Vertrag mit der längeren Laufzeit.
Kürzere Kündigungsfristen
Die automatische Vertragsverlängerung ist auf drei Monate begrenzt. Anschließend ist eine Verlängerung bis zu einem Jahr nur noch möglich, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig auf die anstehende Verlängerung und ihre Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurden. Die Kündigungsfrist soll generell nur noch einen Monat betragen – statt bisher drei Monate. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so die Möglichkeit erhalten, kurzfristig zu günstigeren Anbietern zu wechseln.
Strom- und Gasverträge nicht mehr am Telefon
Um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor telefonisch aufgedrängten Verträgen zu schützen, sollen Abschlüsse für Strom und Gaslieferung am Telefon nicht mehr möglich sein. Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er künftig „in Textform“, also zum Beispiel per Email, SMS oder auch als Brief oder Fax vorliegen. Damit will die Bundesregierung auf die Vielzahl der Beschwerden gegen Anrufe reagieren, die Kundinnen und Kunden zum Wechsel des Energielieferanten drängen wollen.
Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung
Firmen müssen zudem künftig die Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren. Dadurch soll die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung effizienter ahnden können.
Kleingedrucktes stärker reglementieren
Abtretungsausschlüsse, die Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geldansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen sie formulieren, sollen künftig unwirksam sein. Gleiches gilt auch für andere Ansprüche und Rechte der Kundinnen und Kunden, wenn das Unternehmen kein schützenswertes Interesse hat oder das berechtigte Interesse der Verbraucher überwiegt.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.
Quelle: Bundesratsmeldung