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Frank Wiedenhaupt: Corona-Hilfen, deren Verwendung und Insolvenzverfahren

Passend zur Meldung in der letzten Woche, BGH: Corona-Soforthilfe ist unpfändbar, weist Frank Wiedenhaupt auf diverse Probleme bezüglich der Corona-Hilfen hin:

„In unsere Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für Kleinstselbstständige aber auch in die Sprechstunden der Kammern kommen vermehrt Ratsuchende, die von der auszahlenden Stelle der Corona-Hilfen aufgefordert wurden und werden, die korrekte Verwendung der Mittel nachzuweisen. Aus den Gesprächen ergeben sich teilweise zwei Probleme:

  • Zum Einen stellen wir fest, dass bestimmte Selbstständige die Hilfen hätten gar nicht beantragen dürfen, zum Anderen entspricht/entsprach die Mittelverwendung, auch teilweise, nicht den Vorgaben. So wurden in einigen Fällen auch Schulden mit den Hilfen zurückgeführt.

Passend dazu hat die FAZ folgenden Artikel veröffentlicht: „Die Schattenseite der Hilfsprogramme“ (kostenpflichter F+ Artikel).

  • Wir hören aber auch von Fällen, bei denen andere „beratende Stellen“ Selbstständigen empfohlen haben Insolvenz anzumelden obwohl gerade erst neue Überbrückungshilfen beantragt worden sind, kurz vor der Auszahlung stehen oder gerade erst ausgezahlt worden sind. Teilweise wurden in solchen Fällen Gläubigern gemäß § 305 InsO eine Forderungsaufstellung abverlangt.

Wichtig ist zu wissen, dass eine Empfehlung an einen selbstständigen Schuldner ein (bzw. das richtige) Insolvenzverfahren zu beantragen, ohne vorher die Zuschuss-Situation zu klären mehr als fahrlässig ist. Es sollte vorher als Standardmaßnahme immer geprüft werden, ob es zu Rückforderungen von Corona-Zuschüssen kommen kann, und es muss abgeschätzt werden, ob es sich bei diesen Rückforderungen um Forderungen aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen handeln könnte. Diese wären ja dann bekanntlich bei entsprechender Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Da bislang eher stichprobenartig die Nachweise eingefordert werden ist damit zu rechnen, dass diese Problemlage uns noch eine ganze Weile beschäftigen wird.“

Dipl. Kfm. Frank Wiedenhaupt, Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO), Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige