Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist nun verkündet worden: BGBl. 2021 I Nr. 21, 882. Es soll erst zum 1.1.2023 in Kraft treten, so dass Zeit ist, sich damit zu befassen.
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Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist nun verkündet worden: BGBl. 2021 I Nr. 21, 882. Es soll erst zum 1.1.2023 in Kraft treten, so dass Zeit ist, sich damit zu befassen.
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