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Hamburg: Übersicht Beratungskräfte in den anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

Der Senat hat auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) vom 15.03.21 – Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen (IV) – geantwortet: Bürgerschafts-Drucksache 22/357.

Demnach sind – soweit Angaben gemacht wurden – zwischen 4 und 12 Beratungskräfte in den nach § 305 InsO anerkannten Stellen tätig. Die Vollzeitäquivalente schwanken zwischen 1,5 und 8,58.