Der Senat hat auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) vom 15.03.21 – Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen (IV) – geantwortet: Bürgerschafts-Drucksache 22/357.
Demnach sind – soweit Angaben gemacht wurden – zwischen 4 und 12 Beratungskräfte in den nach § 305 InsO anerkannten Stellen tätig. Die Vollzeitäquivalente schwanken zwischen 1,5 und 8,58.