Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 27.01.2021 die Drucksache 22/2991 einstimmig angenommen:
Schuldnerberatung ausbauen und durch ein Ausbildungsprogramm stärken
Im Rahmen der Corona-Pandemie wächst der Bedarf an Schuldnerberatung. Die zuständige Hamburger Sozialbehörde hat bereits zugesagt, die Kapazitäten der geförderten Schuldnerberatungsstellen für Menschen im SGB-II-Bezug (kommunale Leistung nach § 16a SGB II) aufzustocken. Diese Bemühungen sollen noch einmal gezielt verstärkt werden, um die personelle und finanzielle Lage der Beratungsstellen nachhaltig zu verbessern. Mit einem gezielten Ausbildungsprogramm für Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater in den anerkannten Schuldnerberatungsstellen Hamburgs sollen neue Fachkräfte gewonnen werden, die die qualitativ hochwertige Arbeit der Beratungsstellen verstärken und eine Ausweitung der Kapazitäten ermöglichen.
Angesichts des steigenden Bedarfs an einer Schuldnerberatung auch bei Menschen, die keine Leistungen nach dem SGB II oder XII beziehen und deren Einkommen über der Einkommensgrenze liegt, die zu einer kostenfreien Beratung berechtigt, soll auch hier eine Unterstützung erfolgen. Mithilfe eines Zuschusses in Form eines Gutscheins für die Kosten der Schuldnerberatung bei den anerkannten Schuldnerberatungsstellen können gezielt Notsituationen gelindert werden. Eine bürokratiearme Ausgabe der Gutscheine und die verwaltungsökonomische Abrechnung sind sicherzustellen.
Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird ersucht,
- die Kosten für einen bedarfsgerechten Ausbau der geförderten Schuldnerbera-tung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bereitzustellen,
- ein Ausbildungsprogramm für Fachkräfte in der Schuldnerberatung zusammen mit den anerkannten Beratungsstellen zu etablieren,
- Gutscheine zur Linderung von Notsituationen bereitzustellen,
- der Bürgerschaft bis zum 31.12.2021 zu berichten.