In seinem Newsletter vom 28.2.2021 gibt Harald Thomé ein Statement ab, welches zu begrüßen ist und zum Nachdenken anregen sollte.
Ich wurde von wohlfahrtsverbandlichen Schuldnerberatungen angesprochen, warum ich Werbung für eine Fortbildung einer „gewerblichen, privaten“ Schuldnerberatung schalte.
Aufgrund einiger kritischer Rückmeldungen habe ich mich intensiver mit diesem Thema auseinandergesetzt und muss sagen, dass ich nach intensiverer Prüfung des Vorgangs das auch für in Ordnung halte:
a. Es wird in der Anzeige nicht für gewerbliche Schuldnerberatung geworben, sondern für eine Fortbildung. Dass für solche Geld verlangt wird, ist völlig normal. Die Dozentin ist immer wieder auch für die BAG-SB aufgetreten und vom Fach.
b. Diese Schuldnerberatung ist Mitglied der BAG – SB, von dort wurde das Konzept geprüft und für gut befunden.
c. Kann ich die generalisierten Vorbehalte gegen gewerbliche und private Schuldnerberatung nicht nachvollziehen. Es gibt eine Menge Gruppen, die durch die wohlfahrtsverbandliche Schuldnerberatung nicht zeitnah bedient werden oder gänzlich rausfallen. Dass in diese Lücke gewerbliche Schuldnerberatungen springen können ist nachvollziehbar und richtig. Wie immer im Leben gibt es Abzocker und Anbieter die keine gute Arbeit leisten. Die wohlfahrtsverbandlichen Schuldnerberatungen sollten hier Kriterien entwickeln, wie „Abzocker“ identifiziert werden können und nicht in Schuldnerberatungsstrukturen reinkommen.
Für mich ist auf jeden Fall Kriterium, dass die Anzeigenschalterin Mitglied der BAG – SB ist und diese Kolleg*innen sie geprüft haben.
Wir als LAG Schuldnerberatung Hamburg solidarisieren uns mit Harald Thomé, der eine wichtige Arbeit in der Erwerbslosen- und Existenzsicherungsberatung leistet. Die an ihn gerichtete Kritik teilen wir ausdrücklich nicht. Hier ein Zitat aus einem Beitrag von Beicht in der ZVI 2020, 371, 376 unter V.3
Dass der Staat für Ratsuchende mit geringen Einkünften die Beratungskosten übernimmt oder für Ratsuchende, deren Einkünfte gepfändet sind, so dass sie sich vom verbliebenen Existenzminimum keine Beratung „leisten“ können, sollte in einem Sozialstaat selbstverständlich sein. Es gibt aber viele Überschuldete, die einkommensmäßig sehr wohl in der Lage sind, auch eine qualifizierte Insolvenzberatung selbst bezahlen zu können, ohne dadurch in die Armut abzusteigen. Warum soll auch für diese der Steuerzahler herhalten? (…)
Es scheint in der Schuldnerberatungsszene einfacher zu sein, „gewerbliche Schuldnerberater“ zu verteufeln, als sich differenzierte Qualifikationsstandards auszudenken, mit denen man seriöse von unseriösen Angeboten unterscheiden kann und dafür einzutreten, dass diese in Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden.
Es sieht so aus, dass Gottfried Beicht mit seiner Vermutung recht hat.
Siehe zum Thema auch:
- Matthias Butenob, „Qualitätsmerkmal Kostenfreiheit?„, BAG-SB-Informationen 2016, 133
- www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/recht-auf-schuldnerberatung/
Matthias Butenob,
für die LAG Schuldnerberatung Hamburg
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