Unter anderem auf dieser Seite wurde der Aufruf: Übersendung von gerichtlichen Schreiben mit Hinweis auf § 305 Abs. 3 InsO (Rücknahmefiktion) gestartet. Dem Aufruf sind viele gefolgt. An dieser Stelle sei dafür ausdrücklich gedankt!
Daraus ist der Aufsatz „Vom Fehlgebrauch der Rücknahmefiktion – oder: Der § 305 Abs. 3 InsO gehört abgeschafft!“ entstanden, der in der ZVI 2021, 246 erschienen ist. Da die Veröffentlichungsrechte beim Verlag liegen, kann der Beitrag hier nicht zur Verfügung gestellt werden. Allerdings gibt es eine kurze Darstellung unter wolterskluwer-online.de.
Gerichtliche Ergänzungsaufforderungen werden nach wie vor dankbar entgegengenommen; siehe o.g. Aufruf.