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Nach RDG-Beschwerde: Neue Vorgaben für zulässige Arbeitgeberanfragen durch Inkassodienste

Hier der Hinweis auf den Beitrag unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/inkasso-arbeitgeberanfragen/. Die dortige Einführung ins Thema: „In der Praxis der Schuldnerberatung sehen wir immer wieder Anfragen von Gläubigervertretern an Arbeitgeber, die ohne gesetzliche Grundlage und vorgeblich zur „Verfahrensvereinfachung“ bei diesem zahlreiche Informationen über den Schuldner abfragen.“