Die BA Arbeit hat eine neue fachliche Weisung zu § 9 SGB II herausgegeben. Bedeutsam ist die Rz. 9.7 welche in der Übersicht wie folgt zusammengefasst wird: „Es erfolgte eine Klarstellung, dass nur bereite Mittel bedarfsmindernd als Einkommen berücksichtigt werden können. Auf die Verwendung des Begriffes „fiktives Einkommen“
wird zukünftig verzichtet.“
Inhaltlich ist das ein alter Hut. Hoffen wir, dass die Jobcenter-Praxis dies nun auch umsetzen wird.