Die BA hat eine neue Weisung zu den Sozialschutz-Paketen herausgegeben, diese beinhaltet stichpunkthaft folgende Dinge:
- Verlängerung des zeitlicher Geltungsbereichs bis 12/2021
- Endgültige Entscheidung nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes von Amts wegen
- Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Zahlungszeitpunkte und Nichtanrechenbarkeit
- Zum Umgang mit Mehrbedarfsanträgen
- Zur Anrechenfreiheit von Liquiditätshilfen
- Hinweis zur vermittlerischen Betreuung von Selbständigen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit