Update 22.3.2021: siehe heutige Meldung zum Thema sowie: unter https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/verbraucherinsolvenzverfahren/index.php – also justiz.nrw.de, nicht justiz.de – sind die NRW-Formulare noch [9:45 Uhr] abrufbar.
Update 19.3.2021: Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches justiz.de betreibt, hat zwischenzeitlich das „neue Formular“ wieder vom Netz genommen.
Update 10.3.2021; 11:10 Uhr: Das BMJV hat auf Nachfrage schnell reagiert. Es teilte mit, dass es sich bei der unter justiz.de zur Verfügung gestellten Version der Formulare um eine Version handeln würde, die das Bundesland selbst erstellt habe. Das BMJV wird „das Bundesland bitten, dies deutlicher zu kennzeichnen“.
Anmerkung: Bei strenger Sicht der Dinge (§ 305 Abs. 5 Satz 2) müsste das Insolvenzgericht die NRW-Version eigentlich zurückweisen. Ich plädiere nicht dafür, aber richtig hilfreich finde ich den Vorgang daher nicht.
Weiter teilte das BMJV mit, dass es rechtzeitig vor dem Ende der Übergangsfrist auf seiner Internetseite eine PC-ausfüllbare Version der amtlichen Formulare in der seit dem 31. Dezember 2020 geltenden Fassung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung bereitstellen werde.
— Ausgangsmeldung —
Der infodienst-schuldnerberatung meldet, dass „das neue amtliche Formular“ inzwischen auf dem Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlicht (Fassung: 01/2021) sei. Es wird dann auf https://justiz.de/service/formular/dateien/vinso_01_2021.pdf verwiesen (siehe auch Bild unten).
Diese Download-Möglichkeit verwundert. Denn unter https://www.gesetze-im-internet.de/vbrinsvv/anlage.html stehen noch [10.3.2021; 10:00 Uhr] die Formulare „amtliche Fassung 7/2014“ mit den wenigen direkten Änderungen durch Artikel 5 und 8 des Verkürzungsgesetztes (BGBl. 2020 I Nr. 67 S. 3328).
Die Antragsformulare basieren auf § 305 Abs. 5 InsO, dessen Satz 1 lautet: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens für die Beteiligten Formulare für die nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4 vorzulegenden Bescheinigungen, Anträge und Verzeichnisse einzuführen.“
Außerdem benötigt eine Rechtsverordnung der Veröffentlichung. Siehe das Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen (VkBkmG); in aller Regel erfolgt dies im Bundesgesetzblatt. Weder die Zustimmung des Bundesrates noch eine Veröffentlichung der (angeblich) amtlichen neuen Formulare 1/2021 sind ersichtlich.
Dass am linken Rand hochkant auch „JVA Geldern“ steht, macht ebenfalls stutzig. JVA steht üblicherweise für Justizvollzugsantalt.
Es sei an dieser Stelle noch einmal auf den Praxistipp unter https://www.bag-sb.de/fileadmin/user_upload/1_BAG-SB/7_News/2021_News/Praxistipp_Formular_Reform.pdf hingewiesen. Daraus: „Es ist noch nicht mal klar, ob es überhaupt eine solche neue Fassung [der Antragsformulare] geben wird. Denn das Verkürzungsgesetz hat in Artikel 5 die Verordnung schon unmittelbar geändert und zwar auch die Anlagen (= das „eigentliche Formular“) … Es existieren insoweit nämliche zwei verschiedene Versionen der „amtlichen Fassung 7/2014“. Das darf aber nicht irritieren: beide sind bis 31.3.2021 parallel gültig“
Die Seite gesetze-im-internet wird laut Impressum vom BMJV/Bundesamt für Justiz herausgegeben; die Seite justiz.de laut dortigem Impressum vom Land NRW.
Wir versuchen, dies zu klären. Für Hinweise wäre ich dankbar –> butenob@soziale-schuldnerberatung-gehört nicht dazuhamburg.de