Update 17.9.2021: Nun liegt dem Bundesrat die aktuelle Drucksache vor: BR-Drs. 724/21.
Das BM für Wirtschaft und Energie meldete am 2.8.2021: „Der Bundesrat hatte am 25. Juni 2021 der ursprünglich eingebrachten (Anm: vgl. hier) „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ nur mit Maßgabe verschiedener Änderungen zugestimmt, die nach gründlicher Prüfung nicht vollständig übernommen werden konnten.
Da aus formalen Gründen solche Maßgaben generell nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden können, ist die Verordnung bei Nichtübernahme einzelner Maßgaben insgesamt neu zu fassen und erneut in das Verordnungsverfahren einzubringen. Vor dem Hintergrund ist die vorliegende, punktuell ergänzte Neufassung erstellt worden. (…) Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.“