In der Redaktion des infodienstes-schuldnerberatung.de war kürzlich Thema die inzwischen wohl ständige Praxis der Insolvenzgerichte, bei einem Stundungsantrag die Zusatzerklärung für verheiratete oder getrennt lebende Schuldner*innen anzufordern.
Hintergrund ist eine evtl. Kostenvorschusspflicht der/s Ehepartner*ins, wenn die Insolvenz der/s Antragsteller*ins im wesentlichen auf vorehelichen Schulden oder solchen Verbindlichkeiten beruht, die zum Aufbau oder zur Erhaltung einer wirtschaftlichen Existenz der Eheleute eingegangen wurden oder aus sonstigen Gründen mit der gemeinsamen Lebensführung in Zusammenhang stehen. – Vgl. BGH IX ZB 539/02.
Zum Praxishinweis.