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Restschuldversicherungen: Bundestag beschließt Provisionsdeckel – lehnt aber weitergehende Schutzregelungen ab

Letzten Donnerstag hat der Bundestag das sog. Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz beschlossen (siehe BT-Bericht und unsere Meldung vom 20.4.2021). Beschlossen wurde u.a. ein neuer § 50a Versicherungsaufsichtsgesetz. Dessen Absatz 1 Satz 1 lautet: „Gewährt ein Versicherungsunternehmen einem Versicherungsvermittler eine Abschlussprovision für den Abschluss einer Restschuldversicherung, darf die gewährte Vergütung 2,5 Prozent des durch die Restschuldversicherung abgesicherten Darlehensbetrages oder sonstigen Geldbetrages nicht übersteigen.“ Diese Regelung soll am 1.7.2022 in Kraft treten.

Dies ist unzureichend! Politisch beachtlicher dürfte sein, welche Vorschläger der Bundestag abgelehnt hat. Insoweit wird empfohlen, folgende Anträge zu lesen:

Auch die Anhörung bzw. dessen Wortprotokoll ist interessant.