Hier der Hinweis auf die Meldung des Fachzentrums Schuldenberatung Bremen (FSB), welche Pflichtlektüre im Kampf gegen unseriöse Schulnerberatung sein dürfte. Sie beginnt wie folgt beginnt: „Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 27.07.2021, Az.: 16 C 301/20 die Klage eines Inkassounternehmens gegen einen Schuldner aus abgetretenem Recht abgewiesen. Ursprünglicher Gläubiger war ein „Schuldensanierer“, der gegen Gebühr eine vermeintliche Schuldensanierung durchführen wollte.“
Entscheidung als Scan. Dank an RA Frank Lackmann, der den Beklagten vertreten hat.