Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ von Bedeutung.
Dr. Zimmermann hat ein Update diesbezüglich verfasst und stellt die bedeutsamen Fallgestaltungen vor. Der Beitrag ist im www.infodienst-schuldnerberatung.de bereitgestellt.