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VÖB-Ombudsmann: Eröffnung eines Basiskontos bei Vorlage einer Fiktionsbescheinigung

Der Ombudsmann der öffentlichen Banken hat unter der Vorgangsnummer 79/2021 in einem erfreulichen Schlichterspruch festgestellt, dass bei einem Basiskonto zum Nachweis der Identität des angehenden Kontoinhabers auch die sog. Fiktionsbescheinigung ausreichen muss.

Mehr unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/schlichtung_fiktionsbescheinigung/. Siehe zu diesem Thema auch § 1 Abs. 2 Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung – ZIdPrüfV.