Update 3.1.2023: LG Hildesheim zur EStG-Energiepreispauschale nach neuem Recht
Das Amtsgericht Norderstedt ist der Ansicht, dass die Energiepreispauschale gem. §§ 112 ff EStG pfändbar sei; 66 IN 90/19 – Beschluss vom 15.09.2022.
Das ist wahrlich nicht unumstritten. Mehr dazu – auch mit Arbeitshilfen – unter
- www.bag-sb.de/keine-falsche-scham/energiepreispauschale
- www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/forum/viewtopic.php?t=86
- www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?96355-Energiepreispauschale
Ergänzung 20.10.2022: siehe auch Wissenschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.01.2023