Der Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte (BAKinso e.V.) hat eine Länderumfrage des Bayrischen Staastministeriums veröffentlicht und seine Stellungnahme dazu. Die Stellungnahme ist auch in der aktuellen ZVI (Seite 41) zu finden.
Einige Themen:
- Einführung einheitlicher Antrags- und Verzeichnis-Formulare auch in IN-Verfahren
- Übertragung der IK-Verfahren auf die Rechtspfleger
- Straffung des Verfahrensablaufs bei Restschuldbefreiung
- Klarstellung hinsichtlich der Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen
- Auslagerung der Ansprüche aus unerlaubter Handlung
- Beschränkung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens in Verbraucherinsolvenzverfahren
- Ersetzung der Zustimmung gem. § 309 InsO
- Verstoß gegen Obliegenheiten nach § 296 InsO
- Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 298 InsO von Amts wegen bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners
- Entfall der Verstrickung von Gesetzes wegen
- Änderungen im Recht des Pfändungsschutzkontos