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Bayern fordert härtere Strafen für überhöhte Mieten

Aus dem Bundesrat: Mietwucher soll härter bestraft werden. Dies fordert Bayern mit einem Gesetzesantrag, der am 11. Februar 2022 auf der Tagesordnung des Plenums steht.

Das Land schlägt vor, den Bußgeldrahmen für unangemessen hohe Mietforderungen auf 100.000 Euro zu verdoppeln. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß, erklärt Bayern.

Nicht mehr erforderlich: das Ausnutzen der Zwangslage. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen außerdem dafür sorgen, dass Mietwucher leichter anerkannt wird. Danach würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen lasse sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere laufe, heißt es in der Begründung.

Zweiter Anlauf: Schon 2019 hatte der Bundesrat einen inhaltsgleichen Entwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht – er war dort jedoch nicht abschließend beraten worden. Mit Ende der 19. Legislaturperiode unterfiel er daher der so genannten Diskontinuität. Bayern möchte ihn nun dem Bundestag nochmals zur Entscheidung vorlegen lassen und hat darum gebeten, dass das Plenum am 11. Februar 2022 direkt darüber entscheidet.