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Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Hier der Hinweis auf das Update von Dieter Zimmermann mit den neuen 2022-Zahlen: www.infodienst-schuldnerberatung.de

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ insbesondere in nachfolgend beschriebenen Fallgestaltungen von Bedeutung.

  1. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO
  2. II. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850f Abs. 2 ZPO
  3. III. Aufrechnung/Verrechnung von Sozialleistungen bis zur Hälfte
  4. IV. Unterschiede zwischen SGB II- und SGB XII-Bescheinigung

Die Musterbescheinigungen nach SGB II und nach SGB XII als PDF-Dateien sowie als Zip-Dateien, die jeweils eine Excel-Datei mit Berechnungsfunktionen enthalten, finden Sie nachfolgend zum Download.

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