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Bundestag beschließt Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ab Oktober 2022

Mehrheitlich sprach sich der Bundestag heute für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ab Oktober 2022 aus. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/140820/1916) zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung stimmten die Koalitionsfraktionen und Die Linke. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich. Auf Antrag der Linken wurde über Artikel 7 des Gesetzentwurfs, die von der Linken heftig kritisierten Änderungen bei den Minijobs, in namentlicher Abstimmung separat abgestimmt. Für den Artikel 7 stimmten dabei 398 Abgeordnete, dagegen 41 und 248 der insgesamt abgegebenen Stimmen waren Enthaltungen. Zur Abstimmung des Gesetzentwurfs hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/1916) vorgelegt. Einen Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/2057) wies der Bundestag bei Enthaltung der AfD mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurück. Darin kritisierte die Unionsfraktion die beabsichtigte politische Festlegung der Mindestlohnhöhe und forderte zukünftig eine Festlegung durch die Mindestlohnkommission.

Gegen die Stimmen der Antragsteller wurde zudem eine Vorlage der Linksfraktion mit dem Titel „Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns“ (20/1503) abgelehnt. Dazu hatten der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/1916) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/1917) vorgelegt. Einen erstmals beratenen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „12 Euro Mindestlohn sicherstellen – Kontrollen unterstützen und ausbauen“ (20/2058) überwiesen die Abgeordneten zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Quelle