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Energiepreispauschale ab morgen nach § 122 EStG unpfändbar

Heute wurde im Bundesgesetzblatt das Jahressteuergesetz 2022 verkündet (BGBl. I Nr. 51 Seite 2294). Damit wird die EStG-Energiepreispauschale ab morgen nach § 122 Satz 2 EStG gesetzlich geregelt unpfändbar sein.

Vgl. schon Jahressteuergesetz 2022: Energiepreispauschale nach § 122 EStG-neu unpfändbar