Heute wurde im Bundesgesetzblatt das Jahressteuergesetz 2022 verkündet (BGBl. I Nr. 51 Seite 2294). Damit wird die EStG-Energiepreispauschale ab morgen nach § 122 Satz 2 EStG gesetzlich geregelt unpfändbar sein.
Vgl. schon Jahressteuergesetz 2022: Energiepreispauschale nach § 122 EStG-neu unpfändbar