Für die „Verbraucher:innen-Schuldnerberatung“ nicht relevant, aber der Vollständigkeit halber: Das Kabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem 3. Entlastungspaket beschlossen.
- Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird verkürzt
- Die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen werden verkürzt
- Die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung wird erhöht
Quelle: PM BMJ
Nachtrag 6.10.2022: vgl. auch Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Nr. 54/2022