MdB Tatti (LINKE) meldet: „Aufgrund der Corona-Sonderregelungen werden seit Mitte 2020 neu in die Grundsicherung kommende Haushalte für sechs Monate vor einem Kostensenkungsverfahren geschützt. Daher übernehmen die Jobcenter für insgesamt mindestens ein Jahr die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung. Trotzdem mussten auch in 2021 mehr als 15 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften einen Teil ihrer Miet- und Heizkosten selbst tragen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Jessica Tatti. (…) 2020 mussten durchschnittlich 86 Euro je Monat draufgelegt werden. 2021 waren es schon 91 Euro, bei Familien mit Kindern sogar 106 Euro.“ – Quelle und mehr: Linksfraktion; siehe auch die Auswertung von MdB Tatti.
Bei der Antwort handelt es sich um die BT-Drucksache 20/3018. In Hamburg betrug die Unterdeckung demnach (Anlage 1) durchschnittlich 99,85 Euro. Siehe zum Vorjahr Deutschlandweit sind durchschnittlich 17 Prozent der Haushalte im Hartz IV-Bezug von einer nicht vollständigen Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung betroffen (“Wohnkostenlücke”)